Zuallererst gilt es jetzt, Ruhe zu bewahren.
Einen Überblick über das Ausmaß der Schäden im eigenen Wald kann man sich verschaffen, wenn der Großteil der Schneemassen von den Bäumen abgetaut ist. Vorher können jederzeit weitere Bäume brechen, diesem Risiko sollte sich niemand aussetzen.

Wenn Sie dann mal einen ersten Überblick über die Situation in Ihrem Wald haben, melden Sie sich bitte bei uns. So können wir Flächen bündeln, Unternehmer effektiv einsetzen und den Absatz des anfallenden Holzes gewährleisten. Die Bestände sollten vor der Aufarbeitung ausgezeichnet werden, damit möglichst viel Substanz erhalten werden kann und möglichst keine komplett aufgerissenen Flächen entstehen.

Wir haben jetzt 5 Monate Zeit, bevor die abgebrochenen Fichten-Gipfel eine Gefahr als Brutraum für Borkenkäfer darstellen. Diese Zeit gilt es zu nutzen, um großflächig alles fängische Material aufzuarbeiten.
Gründlichkeit ist hier wichtiger als kurzzeitige Panikmache!

Wichtig zu wissen ist auch, dass die durch Schneebruch entstandenen Mengen unter die Regelungen zur Kalamitsnutzung fallen und damit steuerlich zu begünstigten Sätzen angesetzt werden können.
Voraussetzung dafür ist, dass die angeschätzten Mengen vor der Aufarbeitung beim Landesamt für Steuern angemeldet werden. Für Sie zum Herunterladen:

- das notwendige Formular  
- ein Merkblatt zur Vorgehensweise.  

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